AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen)
 
Allgemeine Teilnahme- und Geschäftsbedingungen der Erste Hilfe Schule NRW

Geltungsbereich/Allgemein

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lehrgänge, auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
Sämtliche Angebote, Aufträge und Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei die Schriftform auch per HiOrg-Server oder bei Übermittlung durch E-Mail gewahrt wird. Mündliche Abreden gelten nur, wenn Erste Hilfe Schule NRW sie schriftlich bestätigt. Das gilt auch für Vertragsänderungen nach Vertragsschluss.
Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich eine Individualabrede.
Die widerspruchslose Annahme dieser Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn der in seinen Konditionen die Anerkennung anderer Bedingungen ausschließt. Die Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für zukünftige Geschäfte.
 

Vertragsschluss
Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung durch Auftraggeber oder die Anmeldung des Teilnehmers zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahmeerklärung durch Erste Hilfe Schule NRW bedarf.
Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen Erste Hilfe Schule NRW als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind Erste Hilfe Schule NRW namentlich zu benennen.
Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.
 

Offene Lehrgänge
Offene Lehrgänge in den Räumlichkeiten von Erste Hilfe Schule NRW können in der Regel nur stattfinden, wenn sie die im Einzelfall festgelegte Mindestteilnehmeranzahl, in der Regel 10 Teilnehmer, erreicht haben. Wird diese Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht, kann Erste Hilfe Schule NRW vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens Auftraggeber und Teilnehmer an Erste Hilfe Schule NRW besteht in diesem Fall nicht.
Erste Hilfe Schule NRW kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn ein Lehrgang aus Gründen, die Erste Hilfe Schule NRW nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall eines Dozenten) nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen Erste Hilfe Schule NRW sind ausgeschlossen.
 

Inhouse-Lehrgänge
Inhouse-Lehrgänge in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern mit Anfahrtsweg bis 50 km und 15 Teilnehmern bei Anfahrtsweg über 51 km je Lehrgang voraus. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zur fehlenden Mindestteilnehmerzahl pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Lehrgänge für die ein Pauschalpreis unabhängig der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.
Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Lehrgangsräume und Einrichtungen für Inhouse-Lehrgänge gestellt werden. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen.
 

Lehrgänge nach DGUV 1
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1 übernimmt in aller Regel der zuständige Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft). Die Abrechnung erfolgt seitens Erste Hilfe Schule NRW direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.
Qualifizierung- und Auffrischungsmaßnahmen (z.B. Einsatz eines AED) zählen nicht zur Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach DGUV 1, sondern sind entsprechend der Unfallverhütungs-vorschrift Weiterbildungsmaßnahmen. Die Kosten hierfür sind in voller Höhe vom Auftraggeber zu tragen hat.
 

Lehrgangsstornierung
Lehrgänge können bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn durch Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos storniert werden.
Bei Stornierungen im Zeitraum 7 Tage bis 1 Tag vor Lehrgangsbeginn werden folgende Ausfallkosten in Rechnung gestellt:
Inhouse-Lehrgänge: 15,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Lehrgangstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 50% des vereinbarten Preises netto berechnet.
Offene-Lehrgänge Erste Hilfe Schule NRW: 15,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Kurstag
Bei Stornierung am geplanten Lehrgangstag oder Nichtteilnahme an offenen Lehrgängen werden die folgenden Ausfallkosten dem Auftraggeber oder Teilnehmer in Rechnung gestellt. Für etwaige Ersatztermine fallen erneut die Lehrgangsgebühren an:
Inhouse-Lehrgänge: 40,00 € netto je Teilnehmer pro geplantem Lehrgangstag. Als Berechnungsgrundlage hierfür dient die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen. Bei vorab vereinbarten Pauschalpreisen je Lehrgang werden 100% des vereinbarten Preises netto berechnet.
Offene-Lehrgänge Erste Hilfe Schule NRW: 40,00 € netto je gemeldetem Teilnehmer
Die Stornierung bedarf der Schriftform oder per Telefon. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung in unserem Hause.
 

Fristlose Kündigung
Erste Hilfe Schule NRW kann bei Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Diese liegen insbesondere in folgenden Fällen vor:
Gemeinschaftswidriges Verhalten im Lehrgang, trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung durch die Seminarleitung, insbesondere Störung des Seminarbetriebs durch Lärm- und Geräuschbelästigung oder durch querlatorisches Verhalten.
Ehrverletzung aller Art gegenüber der Lehrgangsleitung, Teilnehmern oder Beschäftigten von Erste Hilfe Schule NRW.
Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.
Missbrauch des Lehrganges für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.
Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.
Lehrgangsgebühren werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Lehrgangsgebühren werden nicht erstattet.
 

Entgelte
Das Lehrgangsentgelt ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung des Programms ( Preisliste, Angebot).
Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.
Für Seminare nach DGUV 1 der Berufsgenossenschaften gelten ergänzende Regelungen.
 

Teilnahmebestätigungen / -zertifikate
Teilnahmebestätigungen und -zertifikate können nur nach abgeschlossener Teilnahme ausgestellt werden. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme am entsprechenden Lehrgang eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.
Ersatzbescheinigungen und – Zertifikate werden gegen eine Bearbeitungspauschale von 10,00 € zzgl. MwSt. ausgestellt.
Bei Schreibfehlern durch Erste Hilfe Schule NRW besteht Anspruch auf kostenlose Neuausstellung innerhalb 4 Wochen nach Aushändigung an den Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer. Ist diese Frist verstrichen, wird ebenfalls eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10,00 € zzgl. MwSt. fällig.
 

Urheberrecht
Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen, etc. zu Lehrgängen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind nur für den persönlichen Gebrauch der Lehrgangsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Unterlagen und Präsentationen die auf der Webseite von Erste Hilfe Schule NRW oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
Verstöße gegen das Urheberrecht werden mit einer Strafe in Höhe von 1000,00 € geahndet.
 

Datenschutz
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf freiwilliger Basis. Die Daten werden für innerbetriebliche Zwecke verwendet. Dem Datenschutz wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Rechnung getragen. Die Teilnehmenden verpflichten sich, jede Nutzung ihnen bekannt werdender Daten anderer Teilnehmender zu unterlassen.
Auftraggeber stimmen einer Veröffentlichung des Firmen- bzw. Organisationsnamen im Internet oder im Rahmen einer Referenzliste zu.
Die Vertragspartner werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenheiten des anderen Vertragspartners mit der im Geschäftsleben üblichen Vertraulichkeit behandeln.
 

Haftung
Erste Hilfe Schule NRW haftet für die gewissenhafte Vorbereitung der Lehrgänge, Auswahl und Kontrolle der Lehrgangsleitung sowie für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung im Programm. Die Haftung ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Haftungsansprüche sind auf die Höhe des jeweiligen Lehrgangsentgeltes beschränkt.
Erste Hilfe Schule NRW übernimmt keine Verantwortung für Nachteile, die sich aufgrund fehlender Lehrgangsvoraussetzungen bei den Lehrgangsteilnehmern oder dem Auftraggeber ergeben.
 

Schlussbestimmungen
Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
Gerichtsstand ist ausschließlich Iserlohn.